Petersdotter Bestattungen in Preetz, Plön & Raisdorf
Ein modernes Traditionshaus
Der Name Petersdotter steht in Preetz schon seit 1930 für die zuverlässige Unterstützung im Trauerfall. Modern und trotzdem traditionell bietet Ihnen unser Bestattungshaus, welches in direkter Nähe zur Stadtkirche und des Friedhofs liegt, mit einer großen Trauerhalle, einem schön gestaltetem Abschiedsraum und der hauseigenen Floristikwerkstatt alle Möglichkeiten individueller Bestattungskultur. Mit Offenheit für Ihre Wünsche, langjähriger Erfahrung und zeitgemäßen Service wie etwa kostenlosen Gedenkseiten, begleiten wir Sie hilfreich durch die Zeit der Trauer.
Erste Schritte in einem Trauerfall
Darauf kommt es jetzt an
Ein Todesfall in einer Einrichtung
Wenn Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus, Seniorenheim oder einem Hospiz verstorben ist, kümmert sich das dortige Personal um alle erforderlichen Schritte für die Bescheinigung des Todes.
Rufen Sie uns zu jeder Zeit an – wir überführen den Verstorbenen und vereinbaren mit Ihnen ein Beratungsgespräch: Tel.: 04342-76 24 0. Sie können Ihren Bestatter übrigens frei wählen, selbst wenn von der Einrichtung bereits ein anderer Bestatter mit der Überführung beauftragt wurde.
Ein Todesfall im häuslichen Bereich
Benachrichtigen Sie bitte zuerst den Hausarzt oder den kassenärztlichen Notdienst. Der Arzt stellt den Tod fest und übergibt Ihnen eine Todesbescheinigung. Sobald diese vorliegt, überführen wir den Verstorbenen und kümmern uns um alle weiteren Schritte.
Rufen Sie uns einfach an: Tel.: 04342-76 24 0 – wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar und beraten Sie ausführlich rund um die Abschiednahme und Bestattung.
Wichtige Dokumente des Verstorbenen
Einfach als Checkliste downloaden
Diese Dokumente werden in einem Sterbefall benötigt
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Todesbescheinigung
- Familienstammbuch, Heirats- / Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
- Rentennummer/n
- Gesundheitskarte der Krankenkasse
- Ggf. Versicherungspolicen
- Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
Fehlen Ihnen noch einzelne Dokumente? Wir helfen Ihnen gerne bei der Beschaffung.
Einladung ins Petersdotter Gedenkportal
Aktuelle Sterbefälle in Preetz, Plön, Raisdorf und Umgebung
Im Petersdotter Gedenkportal richten wir eine kostenfreie Gedenkseite für den Verstorbenen ein. Hier können Sie sein Leben gemeinsam mit Verwandten, Freunden und Bekannten auf vielfältige Weise ehren und die Erinnerung an ihn wachhalten. Entzünden Sie online Kerzen für den Verstorbenen, schreiben Sie eine Kondolenz, sehen Sie die Termine der Trauerfeierlichkeiten ein und erstellen Sie ein virtuelles Album mit Erinnerungsfotos.
Bestattungsvorsorge mit Petersdotter
Einfach alles geregelt wissen
Vielen Menschen wird erst bewusst, dass sie schon sehr konkrete Vorstellungen zu ihrer eigenen Abschiednahme und Bestattung haben, sobald sie anfangen darüber nachzudenken. Zumindest ist schnell klar, was sie für ihre spätere Beerdigung möchten und was nicht. Überlegen Sie selbst einmal: Sind Sie eher für eine klassische Erdbestattung auf dem Friedhof, eine Waldbestattung oder Seebestattung? Soll auf Ihrem Abschied Ihr Lieblingslied gespielt und eine Trauerrede gehalten werden? Und möchten Sie einen bestimmten Gegenstand mit in Ihr Grab nehmen?
Diese und viele weiteren Details halten wir bei Ihrer Bestattungsvorsorge in einem Vorsorgevertrag für Sie fest. So haben Sie und Ihre Familie die Sicherheit, dass später alles in Ihrem Sinn geregelt wird. Gerne stellen wir Ihnen auch verschiedene Möglichkeiten vor, Ihre Bestattungsvorsorge finanziell abzusichern und so Ihre Angehörigen vor den Kosten einer Beerdigung zu schützen. Schauen Sie gleich einmal nach und nutzen Sie unser praktisches Vorsorgeformular, um erste Gedanken zu notieren.
Bestattung
Ihre Fragen, unsere Antworten
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Schleswig-Holstein, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir von Petersdotter Bestattungen Ihnen dabei behilflich.
Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?
Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.
Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?
Eine Bestattung von Amts wegen, eine sogenannte Ersatzvornahme, wird durchgeführt, wenn innerhalb der Bestattungsfrist keine bestattungspflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungsamt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungspflichtige Angehörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.
Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“?
Das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ ist das Markenzeichen des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V. (BDB). Dieses Gütesiegel wird nur Mitgliedsunternehmen verliehen, die einen Geprüften Bestatter, eine Bestattungsfachkraft oder einen Bestattermeister in verantwortlicher Position haben und die bestimmte fachliche, persönliche und betriebliche Kriterien erfüllen:
„Betriebe mit dem Markenzeichen garantieren, in allen Fragen und Trauerangelegenheiten 24 Stunden ehrlich und verlässlich verfügbar zu sein. Diese Garantie setzt sich auch im praktischen und finanziellen Bereich fort: Transparente, klare und nachvollziehbare Preisgestaltung; Angemessene Räumlichkeiten und eine breite Palette von Trauerwaren; Regelmäßige Weiterbildung und Schulung des Inhabers und Personals; Einsatz moderner technischer Fahrzeuge und Geräte.“
Quelle: www.bestatter.de