Was kostet eine Beerdigung?
Bestattungskosten in Preetz, Plön, Raisdorf & Umgebung
Natürlich ist es kaum möglich, die Gesamtkosten für eine Bestattung wirklich auf den Cent genau vorherzusagen. Dennoch möchten wir Ihnen offen aufzeigen, mit welchen Kosten Sie rechnen sollten. Grundsätzlich fallen außer den Kosten für unsere Dienstleistungen Gebühren an – beispielsweise für Grabstätte und -pflege, die Einäscherung und Beurkundungen. Dazu kommen meist noch Ausgaben für Blumenschmuck, Zeitungsanzeigen, Sargträger, Musiker etc. Für einen ersten Eindruck haben wir Ihnen im Folgenden einige Preisbeispiele zusammengestellt
Preisbeispiele von Petersdotter Bestattungen
Einfach die Tortenstücke anklicken & mehr erfahren
Preisbeispiel 1: Feuerbestattung mit Trauerfeier & Beisetzung
Feuerbestattung mit Trauerfeier und Beisetzung der Urne auf dem Friedhof, im Ruhepark oder auf See. Alle Preise inkl. 19 % MwSt.
- Unsere Bestattungsleistungen: 2.560,00 €
- Krematorium und Gebühren: 540,00 €
- Beisetzung z. B. auf dem Friedhof Preetz: 1.100,00 €
Unsere Bestattungsleistungen
- Kiefernsarg, Urne und Einkleidung
- Überführung vom Sterbeort
- Hygienische Versorgung des Verstorbenen und Einbettung
- Trauerfeier in unserer Trauerhalle
- Überführung des Verstorbenen zum Krematorium
- Rücküberführung der Urne vom Krematorium und Beisetzung
- Erledigung von Formalitäten: Besorgen der Todesbescheinigung, Beurkundung beim Standesamt, Abmeldungen von Versicherungen (Krankenkasse, Altersversorgung usw.), Regelung des digitalen Nachlasses
Teilsumme: 2.560,00 €
Krematorium und Gebühren
- Amtsärztliche Besichtigung
- Ausstellung von 3 Sterbeurkunden
- Einäscherung im Krematorium Kiel
- Überbringen der Urne zum Beisetzungsort
Teilsumme: 540,00 €
Beisetzung z. B. auf dem Friedhof Preetz
Preise der Ruhestätten im Vergleich:
-
- Ruhepark Lehmkuhlen: ab 700 €
- Friedhof Plön: ab 1.200 €
- Friedhof Preetz: ab 1.100 €
- Seebestattung Kieler Förde: ab 250 €
Teilsumme: 1.100,00 €
Summe der Kosten: 4.200,00 €
Preisbeispiel 2: Feuerbestattung ohne Trauerfeier
Feuerbestattung ohne Trauerfeier, mit Versand der Urne an den Friedhof, Ruhepark oder den Seebestatter. Alle Preise inkl. 19 % MwSt.
- Unsere Bestattungsleistungen: 1.536,00 €
- Krematorium und Gebühren: 540,00 €
- Beisetzung z. B. auf dem Friedhof Preetz: 1.100,00 €
Unsere Bestattungsleistungen
- Einfacher Sarg, Urne und Einkleidung
- Hygienische Versorgung des Verstorbenen und Einbettung
- Überführung des Verstorbenen zum Krematorium
- Erledigung von Formalitäten: Besorgen der Todesbescheinigung, Beurkundung beim Standesamt, Abmeldungen von Versicherungen (Krankenkasse, Altersversorgung usw.), Regelung des digitalen Nachlasses
Teilsumme: 1.536,00 €
Krematorium und Gebühren
- Amtsärztliche Besichtigung
- Ausstellung von 3 Sterbeurkunden
- Meldebescheinigung
- Einäscherung im Krematorium Kiel
- Versand der Urne zum Beisetzungsort
Teilsumme: 540,00 €
Beisetzung z. B. auf dem Friedhof Preetz
Preise der Ruhestätten im Vergleich:
- Ruhepark Lehmkuhlen: ab 700 €
- Friedhof Plön: ab 1.200 €
- Friedhof Preetz: ab 1.100 €
- Seebestattung Kieler Förde: ab 250 €
Teilsumme: 1.100,00 €
Summe der Kosten: 3.176,00 €
Preisbeispiel 3: Erdbestattung mit Trauerfeier
Erdbestattung mit Trauerfeier und Beisetzung des Sarges auf dem Friedhof. Alle Preise inkl. 19 % MwSt.
- Unsere Bestattungsleistungen: 2.122,00 €
- Sargträger und Gebühren: 410,00 €
- Beisetzung z. B. auf dem Friedhof Plön: 3.900,00 €
Unsere Bestattungsleistungen
- Kiefernsarg und Einkleidung
- Hygienische Versorgung des Verstorbenen und Einbettung
- Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort
- Sargträger
- Organisation der Trauerfeier in der Kapelle
- Erledigung von Formalitäten: Besorgen der Todesbescheinigung, Beurkundung beim Standesamt, Abmeldungen von Versicherungen (Krankenkasse, Altersversorgung usw.), Regelung des digitalen Nachlasses
Teilsumme: 2.122,00 €
Sargträger und Gebühren
- Ausstellung von 3 Sterbeurkunden
- Meldebescheinigung
Teilsumme: 410,00 €
Beisetzung z. B. auf dem Friedhof Plön
Preise der Friedhöfe im Vergleich:
- Friedhof Plön: ab 3.900 €
- Friedhof Preetz: ab 2.050 €
Teilsumme: 3.900,00 €
Summe der Kosten: 6.432,00 €
Bestattungskosten
Ihre Fragen, unsere Antworten
Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuerbestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.
Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt.
Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort vollständig aufbringen können, ermöglicht Ihnen Petersdotter Bestattungen gerne eine Ratenzahlung. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen.
Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.