Bestattungsarten in Preetz, Plön & Raisdorf
Petersdotter berät Sie gerne
Wenn Sie im Trauerfall die notwendigen ersten Schritte veranlasst haben, ist zunächst die Bestattungsart zu wählen. Wir beraten Sie umfassend zu den verschiedenen Möglichkeiten, denn bei der Entscheidung spielen ganz unterschiedliche Aspekte eine Rolle: die Persönlichkeit und die Wünsche des Verstorbenen, der finanzielle Rahmen, die Bedeutung eines festen Erinnerungsortes für die Angehörigen oder auch die Bereitschaft der Familie zur Grabpflege. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Bestattungsarten kurz vor. Fragen Sie uns gerne nach den Details.
Begleitung auf dem Weg des Abschieds
Zuverlässig und sehr persönlich
Wir sind in der Zeit des Abschieds auf Wunsch als Begleiter an Ihrer Seite. Sie können uns in dieser außergewöhnlich belastenden emotionalen Situation jede Frage anvertrauen und sich voll und ganz auf unsere professionelle Hilfe verlassen. Bei allem, was wir für Sie tun, stellen wir uns auf Ihre individuelle Situation und Ihre Wünsche ein. Denn für uns gilt: Auch was man schon seit vielen Jahren macht, kann man für jeden immer wieder neu erfinden. Hier sehen Sie, welche Aufgaben wir im Zuge der Bestattung für Sie übernehmen können und worauf es uns dabei ankommt.
Das Petersdotter Gedenkportal
Gemeinsam trauern und sich erinnern
Wenn ein Mensch geht, hinterlässt er viele Spuren. Da sind Fotos, besondere gemeinsam erlebte Momente oder auch charakteristische Verhaltensweisen, an die man sich noch lange gerne erinnert. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, auf einer kostenlosen Online-Gedenkseite zu Ehren des Verstorbenen virtuelle Kerzen anzuzünden, Erinnerungen zu teilen, Gedanken auszutauschen oder einfach mit anderen Trauernden in Kontakt zu bleiben. Die dort gesammelten Zeugnisse des Lebens können als Erinnerungsbuch ausgedruckt werden.
Abschied & Beerdigung
Ihre Fragen, unsere Antworten
Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?
Ja, in der Regel ist es vollkommen ungefährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krankheit hatte, sodass Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichengift“ werden fälschlicherweise die Ptomaine bezeichnet, die bei einsetzender Verwesung freigesetzt werden. Sie sind verantwortlich für den Leichengeruch, der bei einigen Verstorbenen auftritt, haben jedoch keine gesundheitsgefährdende Wirkung.
Was muss ich beachten, wenn ich einen verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbahren möchte?
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Schleswig-Holstein, dürfen Sie einen Verstorbenen Angehörigen bis zu 36 Stunden zu Hause behalten und können ihn dort zur Abschiednahme aufbahren. Beachten Sie dabei, dass es in dem entsprechenden Zimmer nicht zu warm ist und decken Sie den Toten am besten nur mit einem Laken zu. Gerne können Sie uns von Petersdotter Bestattungen auch anrufen, damit wir Ihnen weitere Tipps geben oder Ihnen helfen, den Verstorbenen aufzubahren.
Kann der Verstorbene in der eigenen Kleidung beerdigt werden?
Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Verstorbenen in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Es kann auch bei der Abschiednahme hilfreich sein, wenn Sie Ihrem Angehörigen so gegenübertreten können, wie Sie ihn zu Lebzeiten kannten. Ist eine Feuerbestattung geplant, müssen die Kleidung und Sargbeigaben jedoch aus natürlichen Materialien bestehen, wie etwa Baumwolle, Leinen, Wolle, Seide oder Maisstärke. Kleidungsstücke wie beispielsweise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sind nicht erlaubt, da es bei der Kremation zu einer Schadstoffentwicklung kommen kann.
Darf ich den Sarg meines verstorbenen Angehörigen selbst mit zum Grab tragen?
Wenn Sie dem Verstorbenen auf diese Weise einen letzten Dienst erweisen möchten, können Sie den Sarg gemeinsam mit Verwandten oder Freunden gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauerhalle zum Bestattungsfahrzeug oder auf dem Friedhof vom Bestattungsfahrzeug zum Grab. Bei einer Feuerbestattung dürfen Sie natürlich auch die Urne selbst zum Grab tragen.
Wie kann ich mich in die Ausgestaltung der Bestattung einbringen?
Die Möglichkeiten, sich als Hinterbliebene in die Bestattung einzubringen, sind vielfältig. Zunächst einmal besprechen wir dafür Ihre persönlichen Wünsche, die wir für Sie umsetzen können, aber natürlich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Angehörige können beim Waschen und Einkleiden des Verstorbenen helfen, Geschenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne gestalten und die Dekoration für die Trauerfeier selbst entwerfen. Hinterbliebene können bei der Trauerfeier sprechen oder musizieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Wie Sie sich im konkreten Fall in die Gestaltung der Bestattung einbringen können und möchten, ist bei Petersdotter Bestattungen immer auch Thema des Trauergesprächs. Sprechen Sie mit uns einfach über Ihre Vorstellungen.
Kann ich Beigaben mit in den Sarg oder das Grab legen?
Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieblingsbuch des Verstorbenen, ein von den Kindern gemaltes Bild, einen Teddy oder etwas anderes mit in den Sarg. Einige Urnenmodelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grabbeigabe legen können.